Grundsätzlich ist der Sachverhalt unbestritten und wurde während dem vorliegenden Verfahren und dem Verfahren beim Regierungsstatthalteramt an verschiedenen Orten umfassend dargelegt. Folglich wird auf die vollständige Wiedergabe der Geschehnisse verzichtet und auf die Unterlagen und Aussagen in den Akten verwiesen. Es werden lediglich kurze Ausführungen zu den relevanten Personen, zur Einsetzung des Beschuldigten als Vermögensverwalters und zum entstandenen Schaden gemacht. Für die Chronologie wird auf das Dokument „Erbengemeinschaft S.________ / Zeitablauf“ (pag. 557 ff.) verwiesen.