12 sachdienliche Auskünfte an I.________ zu wenden. Gleichzeitig habe er sein Mandat als Willensvollstrecker in einer Erklärung gegenüber dem Regierungsstatthalteramt niedergelegt (pag. 639). Er habe also unverzüglich nach Rechtskraft des Entscheids gehandelt. Im Zeitpunkt der Offertanfragen (und Niederlegung des Mandats) gleichzeitig auch das Verwaltungsmandat gegenüber I.________ zu kündigen, wäre nicht sinnvoll gewesen: Die Liegenschaften wären bis zur Ernennung des neuen Willensvollstreckers verwaltungslos geworden (siehe zum Ganzen pag.