Die Strafklägerin habe Gespräche abgelehnt. Das Regierungsstatthalteramt sei am 13. Juli 2015 zur Auffassung gelangt, die Strafkägerin und ihr Bruder hätten sich derart zerstritten, dass mit einer längerdauernden Verwaltung der Liegenschaften gerechnet werden müsse. Es habe den Beschuldigten angewiesen, das Verwaltungsmandat von I.________ unverzüglich auf den nächsten Kündigungstermin aufzulösen und die Verwaltung der zum Nachlass gehörenden Liegenschaften einem unabhängigen Immobilientreuhänder anzuvertrauen. Diesen Anweisungen sei der Beschuldigte, nachdem der Entscheid rechtskräftig geworden sei, nachgekommen.