Dies habe er getan, weil er – nachdem ein Steuerinventar vorgelegen habe – innert zwei Monaten einen Teilungsvorschlag rückwirkend per Todestag der Mutter erstellt habe, was eine längere Liegenschaftsverwaltung unnötig gemacht hätte. Auch der Anwalt von I.________ habe darauf hingewiesen, die Aufgabe sei die Verteilung des Nachlasses und nicht eine langfristige Verwaltung der Erbschaft. Der Beschuldigte habe die Pflicht zur ökonomisch effizienten Abwicklung der Erbteilung gehabt. Die Strafklägerin habe Gespräche abgelehnt.