11 riellen Steuerinventars, also auf den Werten per Todestag (pag. 595). Die Strafklägerin hätte bei Annahme dieses Vorschlages eine Ausgleichszahlung erhalten. Durch eine rückwirkend auf den Todestag vorgenommene Aufteilung wäre die Frage, ob und welchen Mietzins I.________ ab Todestag für das Bewohnen der einen Liegenschaft bezahlen müsste und ob er weiterhin aus dem Nachlass (aus den laufenden Mietzinseinnahmen) einen Lohn erhalten solle, obsolet geworden. Werde die Erbschaft rückwirkend auf den Todestag aufgeteilt, werde unerheblich, dass I._____