Zu seiner Verteidigung habe der Beschuldigte insbesondere in der Einsprache vom 13. März 2017 (pag. 550-655) dokumentiert, dass er, nachdem er am 26. November 2014 von Notar Q.________ ein Steuerinventar erhalten habe, zwei Monate später, am 28. Januar 2015, den Erben einen Teilungsvorschlag – rückwirkend per Todestag der Mutter – unterbreitet habe. Er habe diesen Vorschlag mit Notar G.________ und Rechtsanwalt B.________ erarbeitet.