_____) zu überprüfen sei und einem effektiven Marktpreis entsprechen sollte. Im Weiteren habe es festgehalten, es sei nicht von der Hand zu weisen, dass eine Entschädigung von monatlich CHF 4‘500.00 für die Verwaltung von Liegenschaften mit einem Brutto- Mietzinsaufkommen von jährlich maximal CHF 200‘000.00 mit dem marktüblichen Ansatz von ca. 4-6% in keinem Verhältnis stehe. Der Beschuldigte sei seit den 1970-er Jahren Treuhänder, also seit über 40 Jahren (EV Beschuldigter vom 20. April 2016, pag. 216, Z. 35).