6. Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wurde im Strafbefehl vom 22. Februar 2017 Folgendes zur Last gelegt (pag. 545 f.): Ungetreue Geschäftsbesorgung, begangen a) vom 1. Januar 2014 bis November 2015 in ________ E.________, F.________(Weg), evtl. anderswo: A.________ liess in seiner Funktion als Willensvollstrecker von J.________ und K.________ zu, dass I.________ ohne