Nachdem er mit Begründung Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben (pag. 550 ff.) und die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am Strafbefehl festgehalten hatte (pag. 657), fand am 30. August 2017 die erstinstanzliche Hauptverhandlung statt (pag. 754 ff.). Das Regionalgericht Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) erkannte gleichentags (pag. 774 ff.): I. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der ungetreuen Geschäftsbesorgung, angeblich begangen von ca. Oktober 2013 bis und mit ca. Februar 2016 in E.________ und evtl. anderswo