1. Erstinstanzliches Urteil A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wurde mit Strafbefehl vom 22. Februar 2017 wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je CHF 90.00 (bedingt, Probezeit 2 Jahre), zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘800.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage), zu einer Entschädigung zugunsten C.________ (nachfolgend: Strafklägerin) sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt (pag. 545 ff.). Nachdem er mit Begründung Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben (pag.