VI. 1. Die Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN ________) durch das zuständige Bundesamt braucht keine Zustimmung (Art. 16 Abs. 1 Bst. d DNA-ProfilG). 2. Die Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten durch den für die Führung von AFIS zuständigen Dienst braucht keine Zustimmung (Art. 17 Abs. 1 Bst. d Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Fürsprecher B.________ - dem Straf- und Zivilkläger/Berufungsführer a.v.d. Fürsprecher D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - Fürsprecher E.___