Die Kammer kürzt deshalb den für diesen Posten geltend gemachten Aufwand von knapp vier Stunden auf zwei Stunden. Damit sind insgesamt 17.5 Stunden zu entschädigen. V. Im Zivilpunkt wird verfügt: 1. Die Zivilklage des Straf- und Zivilklägers C.________ wird auf den Zivilweg verweisen (Art. 126 Abs. 2 Bst. a StPO). 2. Für die Behandlung des Zivilpunkts werden keine Kosten ausgeschieden.