1. Drohung, angeblich begangen am 28. August 2016 in Bern z.N.v. C.________; 2. Tätlichkeiten, angeblich begangen am 28. August 2016 in Bern z.N.v. C.________; wird mangels Strafantrag eingestellt, unter Auferlegung der gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 37‘621.20, an den Beschuldigten; unter Auferlegung von 1/8 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 8‘000.00, 1/8 ausmachend CHF 1‘000.00, an den Beschuldigten; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und einer Genugtuung.