Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 1. März 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. A.________ der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen zwischen anfangs August 2016 bis 28.08.2016 in Bern durch Kauf, Besitz und Konsum von Kokain schuldig erklärt wurde (Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs); 2. A.________ zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 verurteilt wurde, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage festgesetzt und die Untersuchungshaft im Umfang von 2 Tagen an die Busse angerechnet wurde (Ziff.