22 mit Hinweisen zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung; vgl. auch TRECHSEL/GETH in: TRECHSEL/PIETH (Hrsg.), Praxiskommentar Schweizerisches Strafgesetzbuch, 3. Aufl., N 3 zu Art. 22). Zur Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitungshandlung und Beginn der Ausführung haben Lehre und Rechtsprechung die sogenannte Schwellentheorie herausgebildet: