Nach dem Sturz wurde der Beschuldigte aufgefordert, das Lokal zu verlassen, woraufhin er sich erhob und unter Mitnahme des Messers hinausging. Er konnte unmittelbar danach durch eine Patrouille des Botschaftsschutzes beim Eingang zum M.________ (Restaurant) angehalten werden. Dabei verhielt er sich ruhig. Abgesehen vom eingangs geschilderten Drogengeschäft, welches Anlass zur Auseinandersetzung bildete, gab es zwischen den beiden Kontrahenten keine «offenen Rechnungen» oder sonstige Rivalitäten.