Der Straf- und Zivilkläger rannte mit einem Vorsprung von bloss wenigen Metern auf den Beschuldigten, durch das Lokal. Dabei hielt der Beschuldigte das Messer in der rechten Hand auf ca. Kopfhöhe, die Klingenspitze in Richtung des flüchtenden Straf- und Zivilklägers. Der Straf- und Zivilkläger erreichte das Fumoir zuhinterst im