Der Beschuldigte seinerseits schickte sich wieder an, durchs Ryffligässli Richtung Neuengasse wegzugehen. Der Strafund Zivilkläger setzte dem Beschuldigten aber erneut nach, worauf sich dieser nach wenigen Schritten umdrehte und – das Messer in Richtung des Straf- und Zivilklägers gerichtet – wiederum auf diesen zuging. Der Straf- und Zivilkläger setzte sich anschliessend rennend durch die Lauben Richtung Waisenhausplatz ab, wobei er vom Beschuldigten bis ins J.________ (Restaurant/Bar) verfolgt wurde. Der Straf- und Zivilkläger rannte mit einem Vorsprung von bloss wenigen Metern auf den Beschuldigten, durch das Lokal.