Beim Versuch, den Beschuldigten zu stoppen, griff der Straf- und Zivilkläger ins Messer und zog sich eine oberflächliche Verletzung am Finger zu. Der Beschuldigte rannte in der Folge Richtung Ryffligässli und wurde dabei durch den Straf- und Zivilkläger verfolgt. Es wurde kurz verbal gestritten und der Beschuldigte zeigte dem Straf- und Zivilkläger drohend das Messer, worauf sich dieser wieder zurückzog. Der Beschuldigte seinerseits schickte sich wieder an, durchs Ryffligässli Richtung Neuengasse wegzugehen.