schuldigten und schliesslich sogar einen gezielten Versuch des Beschuldigten, die Organe auf der linken Bauchseite des Straf- und Zivilklägers zu verletzen. Demgegenüber decken sich die Aussagen der Zeugen zumindest insofern, als sowohl T.________, als auch G.________ und H.________ angaben, der Beschuldigte habe das Messer offen, d.h. für umstehende Personen sichtbar (also gerade nicht am eigenen Unterarm entlang gegen sich selbst gerichtet) getragen. Bezüglich der Phase in der Aarbergergasse ist gestützt auf die glaubhaft geschilderten Beobachtungen von T.__