ja beobachtet haben, wie sich die beiden Kontrahenten schon in einem früheren Zeitpunkt in der Aarbergergasse bedrohlich gegenüberstanden, ohne dass dort die Situation eskaliert wäre. Das heisst für die Schlussphase im J.________ (Restaurant/Bar) zwar nicht, dass dort mit Sicherheit nichts Gravierendes passiert wäre. Umgekehrt darf aber, wie bereits mehrfach erwähnt, nicht zuungunsten des Beschuldigten ge-