___ (Restaurant/Bar) sind grundsätzlich glaubhaft. Es ist auch absolut nachvollziehbar, dass sie das gesamte Ereignis als sehr bedrohlich empfand und entsprechend reagierte und nach ihren Möglichkeiten ins Geschehen eingriff, d.h. konkret die Polizei avisierte und den Beschuldigten am T-Shirt zurückriss. Ihre Schilderung der räumlich-zeitlichen Verhältnisse, konkret betreffend den Abstand zwischen den Kontrahenten und die Frage, ob die Türe zum Fumoir offen oder geschlossen war, lässt den Verdacht aufkommen, dass H.________ durch ihre Arbeitskollegin G.________ beeinflussen bzw. verunsichern liess.