Der Täter sei «is stoggle cho» als sie ihn hinten am T-Shirt gezogen habe, das Opfer habe sich schon ins Fumoir gerettet gehabt, wie es dort reingekommen sei, könne sie nicht sagen, es sei alles so schnell gegangen (pag. 205 Z. 217 ff.). Im Gegensatz zur Zeugin G.________ war sie der Meinung, die Türe zum Fumoir sei offen gewesen (pag. 206 Z. 224 ff.; bestätigt in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 968 Z. 34 ff.). Sie äusserte auch noch einmal ihr Gefühl, dass wenn die beiden sich wirklich so nahe gekommen wären, es schlimmer ausgegangen wäre. So wie der Beschuldigte auf den Straf- und Zivilkläger fokussiert gewesen sei, hätte er noch mehr zugestochen (pag. 207 Z. 266 ff.).