(Restaurant/Bar) getreten war und dabei festgestellt hatte, «wie auf Höhe N.________ (Restaurant/Bar) der Mann, welcher zuvor mit ‹C.________› am Tisch gesessen hatte, mit einem Messer ‹C.________› hinterher rannte» (pag. 196 Z. 20 ff.; relativiert bzw. präzisiert in der erst- und in der oberinstanzlichen Verhandlung, indem die Zeugin angab, sie habe die Polizei avisieren wollen, dies hätten jedoch bereits längst Leute, die draussen gesessen hätten, gemacht gehabt, vgl. pag. 758 Z. 48 ff. bzw. pag. 965 Z. 36 ff.; pag. 966 Z. 10 ff.). In der ersten Einvernahme (pag. 195 ff.) gab sie ausserdem unter anderem Folgendes zu Protokoll: