]», «empfunden», «vom Gspüri här» – ohne Weiteres erkennbar, gab sie aber jeweils nicht bloss ihre Beobachtungen wieder, sondern kombinierte diese mit Vermutungen und Interpretationen. Sie zog weitergehende Schlüsse und bemühte, was die befürchtete weitere Entwicklung des Geschehens anbelangt, den Konjunktiv. Dies obwohl, wie bereits dargetan, gerade angesichts des vorherigen Verlaufs der Auseinandersetzung und angesichts der unklaren Motivlage des Beschuldigten – keine entsprechenden Äusserungen der Beteiligten, keine bekannten vorbestehenden Differenzen –, von einem objektiven Standpunkt aus nicht eingeschätzt werden kann, was weiter passiert wäre.