22 Weil mich das jedes Mal wieder aufwühlt. Ich könnte jetzt gerade heulen. Man ist auch froh, wenn man Sachen vergessen kann.»; vgl. auch pag. 959 Z. 12 ff.). Weiter gab die Zeugin gleichbleibend an, der Täter habe kein Wort gesprochen (pag. 183 Z. 71 ff.; bestätigt in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, vgl. pag. 743 Z. 27 ff., wonach sie nicht gehört hätte, dass der Verfolger irgendetwas wie «ich töte dich, ich bringe dich um, ich mache dich fertig» oder ähnlich gerufen hätte; bestätigt auch in der oberinstanzlichen Verhandlung, vgl. pag. 959 Z. 37 f.).