Ich dachte, dass der Täter das Opfer abstechen werde. Der Täter würde die Tat durchziehen. Er hätte dem Opfer das Messer vor dem Fumoir in den Rücken gestossen.». In der oberinstanzlichen Verhandlung darauf angesprochen, was konkret ihr das Gefühl gegeben habe, der Beschuldigte werde den Straf- und Zivilkläger abstechen, gab sie zusammengefasst zu Protokoll, aufgrund des Geschreis, des Rennens, dem Blick des Beschuldigten und dem Messer habe sie einfach Angst gehabt (pag. 961 Z. 22 ff., Z. 29 ff.). In der Folge betonte die Zeugin noch mehrere Male, dass sie Angst gehabt habe (pag. 961 Z. 12, Z. 41 ff., pag.