961 Z. 8 ff.), der Beschuldigte habe das Messer in der Faust über dem Kopf gehalten, die Klinge gegen das Opfer gerichtet (pag. 182 Z. 27 ff., pag. 183 Z. 87 f.) und sie habe das Gefühl gehabt, der Täter habe eine grosse Aggression, so etwas habe sie noch nie gesehen, sie sei sich bewusst gewesen, dass der Täter nun das Opfer abstechen werde, deshalb habe sie auch interveniert (pag. 182 Z. 52 ff. ; vgl. auch pag. 961 Z. 22 ff., Z. 29 ff.). Weiter gab die Zeugin auf Frage, was sie bezüglich der Situation für einen Eindruck gehabt habe, Folgendes zu Protokoll (pag. 182 Z. 66 ff.): «Ich hatte das Gefühl, dass es um Leben und Tod ging. Ich dachte, dass der Täter das Opfer abstechen werde.