Auch T.________ wurde am 7. September 2016 durch die Polizei im Rahmen einer delegierten Einvernahme als Auskunftsperson einvernommen (pag. 209 ff.). Er war zum Tatzeitpunkt Gast im U.________ (Restaurant/Bar) in der Aarbergergasse (pag. 210 Z. 13 f. und Z. 19 ff.). Er schilderte die Phase beim Ryffligässchen betreffend grundsätzlich nichts, was sich nicht auch aus den Videoaufnahmen ergeben würde. Allerdings wurde er, mit dem Rücken zur Aarbergergasse sitzend (pag. 210 Z. 47 f.), erst auf das Geschehen aufmerksam, als geschrien wurde und die beiden Kontrahenten aus dem Ryffligässchen kamen (pag. 210 Z. 19 f. und Z. 45 ff.).