983 Z. 25 ff.). Und auf den Vorhalt, das Lokal sei aber dann «zu Ende gewesen», was er dann in dieser Situation hätte tun wollen (pag. 752 Z. 43 ff.): «Ich hätte ihm Angst machen wollen und dann weggehen. Es wäre nichts passiert. Ich wollte ihn nur einschüchtern. Ich hätte nichts gemacht» (pag. 753 Z. 39 ff.). Dass es genau so geendet hätte, ist zwar nur ein theoretisches Szenario. Das Gegenteil lässt sich allerdings gestützt auf die Aussagen des Beschuldigten ebenso wenig beweisen. 11.3.3 Zeugen und Auskunftspersonen Von den Zeugenaussagen bzw. den Aussagen der Auskunftspersonen betreffen diejenigen von S._