20 dazu die entsprechenden Erwägungen unter II.11.2. Objektive Beweismittel hiervor) und auch die Zeuginnen im J.________ (Restaurant/Bar) drin haben die Klinge gesehen (vgl. dazu die entsprechenden Ausführungen hiernach sowie die zutreffenden Ausführungen von Fürsprecher D.________ in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 992).