und eine solche macht nur mit sichtbarer Klinge Sinn. Ausserdem wechselte er zumindest beim N.________ (Restaurant/Bar) einmal die Messerposition, so dass die Klinge gegen vorne schaute (und sich der Straf- und Zivilkläger letztlich ja dann auch daran verletzte), er hielt das Messer wie auf dem Video ersichtlich schon beim Ryffligässli teilweise offen in der Hand (vgl.