17 Aggravationen in den Aussagen des Straf- und Zivilklägers finden sich auch in Bezug auf die erlittenen Verletzungen; so sagte dieser bei der Staatsanwaltschaft aus, er könne den Daumen nicht mehr richtig bewegen, dieser sei «wie gelähmt und beschränkt» und er spüre nichts (pag. 172 Z. 34 ff.).