Der Beschuldigte rennt in den Lauben von der Aarbergergasse ins Ryffligässli, während ihm der Straf- und Zivilkläger durch die Aarbergergasse nachläuft und ihn mehr oder weniger einholt. Im Ryffligässli dreht sich der Beschuldigte um und zeigt dem Straf- und Zivilkläger einen Gegenstand, wobei es sich auch gemäss dem Beschuldigten selber um das Messer handelt. Es kommt zu einem Wortwechsel. Der Straf- und Zivilkläger dreht sich um und rennt in die Lauben der Aarbergergasse bis auf Höhe N.________ (Restaurant/Bar). Kurz danach folgt er erneut dem sich in normalem Gehtempo durchs Ryffligässli Richtung Neuengasse entfernenden Beschuldigten.