Für einen persönlichen Eindruck der verhältnismässig gut sichtbaren Vorgänge verweist die Kammer wie bereits die Vorinstanz ausdrücklich auf die Aufzeichnungen, insbesondere auf die CD auf pag. 338. Das Videomaterial des Restaurants M.________ (Restaurant) (CD pag. 338) zeigt folgende Sequenz von ca. 15 Sekunden (16:18:00 bis 16:18:15), welche zeitlich unmittelbar nach der ersten Konfrontation zwischen dem Beschuldigten und dem Straf- und Zivilkläger ausserhalb des J.________ (Restaurant/Bar) und auf Höhe N.________ (Restaurant/Bar), einzuordnen ist: