582 f.) wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen anfangs August 2016 bis 28. August 2016 in Bern, durch Verkauf von je einer Konsumeinheit Kokain an den Beschuldigten unter zwei Malen sowie durch Konsum von Heroin, Kokain und Haschisch, schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen und einer Busse von CHF 200.00 verurteilt wurde (vgl. dazu auch den Drogenschnelltest Mashan vom 28. August 2016 um ca. 18.40 Uhr, welcher auf die Substanzen C, THC, OPI, COC und AMP positiv ausfiel [pag. 138]). Dieser Strafbefehl ist rechts-