vgl. dazu auch den Alkoholatemlufttest vom 28. August 2016, 17.01 Uhr, welcher einen Wert von 1,85 ‰ ergab, während der Drogenschnelltest in Bezug auf sämtliche getesteten Substanzen negativ ausfiel [pag. 137]). Dies deckt sich mit den Beobachtungen der beiden Polizisten, welche den Zustand des Beschuldigten bei der Anhaltung in ihren Wahrnehmungsberichten als «ruhig und gefasst» beschrieben (vgl. pag. 130 f.), und auch mit den Videoaufnahmen, welche nicht den Eindruck vermitteln, als wäre der Beschuldigte die ganze Zeit völlig ausser Kontrolle gewesen (vgl. dazu die Ausführungen hiernach).