10 werden muss, um Rückschlüsse von den äusseren Umständen auf die innere Einstellung des Täters ziehen zu können. Eine isolierte Betrachtung der Schlussphase, d.h. der letzten ca. 30 Sekunden im Innern des J.________ (Restaurant/Bar), reicht nicht aus (vgl. auch dazu pag. 799 f., S. 4 f. Urteilsbegründung).