Allfällige Strafanträge wurden in der Verfügung vom 19. Dezember 2016 auch nicht thematisiert. In einem ersten Zwischenfazit ist somit festzuhalten, dass der Straf- und Zivilkläger im Formular «Strafantrag – Privatklage» keinen gültigen Strafantrag gestellt hat, auch wenn der Sachbearbeiter im Anzeigerapport unter Hinweis auf die Beilage 20 (ebendieses Formular, pag 133) das Gegenteil ausgeführt hat (pag. 125); ein Passus in einem Anzeigerapport, worin der polizeiliche Sachbearbeiter ausführt, dass ein Strafantrag gestellt worden sei, kann entgegen den Ausführungen von Fürsprecher D.________ in der oberinstanzlichen Verhandlung (vgl. pag. 992) die Formvorschrift von Art.