8 schlossen werden, dass damit auch allfällige Strafanträge als gestellt gelten sollten. Eine solche Auslegung würde die Frist- und Formvorschriften, welche bei Strafanträgen zu beachten sind, völlig aushöhlen. Allfällige Strafanträge wurden in der Verfügung vom 19. Dezember 2016 auch nicht thematisiert.