__ stellte Strafantrag und verzichtete unwiderruflich auf eine Privatklage» (pag. 125). Der Verzicht auf die Privatklage ergibt sich aus Seite 2 des Formulars «Strafantrag – Privatklage» (pag. 134). Die entsprechende Rubrik «II. Privatklage» wurde ausgefüllt; der Satz «Ich will mich nicht als Privatkläger/in am Strafverfahren beteiligen und verzichte unwiderruflich auf eine Privatklage.» unter dem Titel «Verzicht auf Privatklage» wurde angekreuzt, Ort und Datum wurden hinzugefügt und der Straf- und Zivilkläger unterzeichnete die Rubrik handschriftlich. Diese Unterschrift, welche eben unter der Rubrik «II. Privatklage» angebracht wurde, bezieht sich nicht auch auf die vorherige