133 f.) nur lückenhaft ausgefüllt. Ausgefüllt wurde der obere Teil, beinhaltend die Rubriken «Betreff», «Ort», «Zeit», «Geschädigter» und «Beschuldigter». Der nachfolgende Abschnitt unter der Rubrik «I. Strafantrag» ist hingegen vollkommen leer; es wurde weder ein Straftatbestand, welcher verfolgt werden soll, noch ein Datum vermerkt und es fehlt auch eine Unterschrift (vgl. pag. 133). Im Widerspruch dazu hielt der polizeiliche Sachbearbeiter L.________ im Anzeigerapport vom 16. November 2016 unter Hinweis auf eben diese Beilage 20 (Formular Strafantrag-Privatklage) fest: «Herr C.________ stellte Strafantrag und verzichtete unwiderruflich auf eine Privatklage» (pag.