133 f.) nur lückenhaft ausgefüllt; als Betreff wurde «Messerstecherei, Widerhandlung gegen das BetmG» ausgefüllt, unter «I. Strafantrag» wurden gar keine Delikte aufgenommen (pag. 133). Auf der Rückseite des Formulars wurde zudem «Verzicht auf Privatklage» angekreuzt (pag. 134). Mit Schreiben vom 16. Dezember 2016 an die Staatsanwaltschaft hatte Fürsprecher D.________ seinerzeit be-