8. Würdigungsvorbehalt bzw. Ergänzung der Anklage Unter dem Titel «Versuchte vorsätzliche Tötung, evtl. versuchte schwere Körperverletzung, begangen am 28. August 2016 in Bern, Aarbergergasse», schildert die Anklageschrift vom 10. August 2017 (pag. 587 ff.) abwechselnd aus Sicht des Beschuldigten einerseits und aus Sicht des Straf- und Zivilklägers andererseits, wie sich der Vorfall vom 28. August 2016 zugetragen haben soll. Dies bis zum Moment, in welchem der Beschuldigte dem Straf- und Zivilkläger im Innern des Restaurants J.________ mit aufgezogener Hand und darin gehaltenem Messer Richtung Raucherraum hinterher gerannt sein soll (pag.