3. A.________ sei zu verurteilen: - zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft, - zu einer - ambulanten Suchtbehandlung bis und während des Vollzugs (Art. 59 i.V.m. 63 StGB) - stationären Suchtbehandlung (Art. 60 StGB) - zu den erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten.» Fürsprecher D.________ beantragte und begründete namens des Straf- und Zivilklägers Folgendes (pag. 991): «1. Der Beschuldigte sei schuldig zu erklären und angemessen zu bestrafen wegen a) Versuchter Tötung mit Eventualvorsatz; b) Drohung; c) Tätlichkeit;