Straf- und Zivilklägers C.________ (nachfolgend Straf- und Zivilkläger), mangels Strafantrag ein, unter Auferlegung der auf die Einstellungen entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 35‘740.10 an den Kanton Bern, unter Ausrichtung einer Genugtuung von CHF 27‘240.00 an den Beschuldigten sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte (CHF 9‘892.60 zu Handen von Fürsprecher B.________ und CHF 8‘880.95 zu Handen von Fürsprecher E.________; Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 785).