1. Auf das Ausstandsgesuch vom 7. Juni 2018 gegen Oberrichterin C.________ im Verfahren SK 17 240 wird nicht eingetreten. 2. Die Kosten des Verfahrens werden bestimmt auf CHF 1‘000.00 und Rechtsanwalt B.________ auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Gesuchsteller, v.d. Rechtsanwalt B.________ - Rechtsanwalt B.________ - der Gesuchsgegnerin Bern, 6. Juli 2018 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: