Bei Beachtung minimaler Sorgfaltspflichten wäre vorliegend nicht nur auf Anhieb erkennbar gewesen, dass das Ausstandsgesuch verspätet ist, sondern auch, dass es offensichtlich unbegründet ist. Die Kammer hielt bereits in ihrem Beschluss vom 4. Mai 2018 im Verfahren SK 18 94 ausdrücklich fest, dass die Mitglieder des Obergerichts ungeachtet ihrer politischen Gesinnung und ihrer Parteizugehörigkeit in der Lage sind, strafrechtliche Vorwürfe objektiv zu beurteilen und hängige Strafverfahren auch auf ihre Vereinbarkeit mit der EMRK hin zu überprüfen. Die Kosten des Verfahrens werden deshalb ausnahmsweise der Verteidigung auferlegt (Art.