Sie betreibe aktiv Politik gegen die Rechte und Freiheiten der EMRK (pag. 1). So habe sie die «Selbstbestimmungsinitiative» gegen die EMRK lanciert. Es sei schwer nachvollziehbar, wie Richter der SVP unbefangen über Rügen wegen einer behaupteten Verletzung von Rechten und Freiheiten der EMRK entscheiden sollen, wenn die eigene Partei die Richter bei Abweichung offensichtlich abstrafe (pag. 1 ff.). Oberrichterin C.________ habe deshalb im Verfahren SK 18 170 (recte: SK 17 240) in den Ausstand zu treten (pag. 5).