1. Mit Eingabe vom 7. Juni 2018 machte Rechtsanwalt B.________ namens von A.________ (Beschuldigter, nachfolgend: Gesuchsteller) geltend, er lehne Oberrichterin C.________ im Verfahren SK 17 240 wegen der Besorgnis der fehlenden Unabhängigkeit und Unparteilichkeit im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) ab (pag. 1). Zur Begründung führte er zusammenfassend aus, Oberrichterin C.________ sei Mitglied der SVP. Die SVP steche bei Versuchen der Einflussnahme auf die Rechtsprechung besonders hervor. Sie betreibe aktiv Politik gegen die Rechte und Freiheiten der EMRK (pag.